125 Jahre Pfarre Hehn - Die Pfarrgemeinde Hehn unter Pfarrer Richard Bertram (1873-1888) im Kulturkampf

Am 23. Oktober 1873 stellte der Dechant des Dekanates Mönchengladbach, Pfarrer Goebbels von Schiefbahn, im Auftrag des Erzbischofs von Köln, Dr. Paulus Melchers, dem im Kloster der Armen Dienstmägde Jesu Christi versammelten Kirchenvorstand den Vikar Matthias Richard Bertram aus Brachelen als neuen rechtmäßigen Pfarrer von Hehn vor.

Pfarrer Bertram war geboren am 14. Juli 1834 in Stolberg, hatte das Gymnasium in Düren besucht und an den Universitäten Bonn und Tübingen Theologie studiert. Geweiht am 29. August 1859, war er zunächst in Aachen und dann in Brachelen Vikar gewesen. Durch seine zum Ernennung Pfarrer von Hehn wurden Bertram und seine neue Gemeinde unmittelbar in den Kulturkampf hineingezogen, in jene für den deutschen Katholizismus so folgenschwere Auseinandersetzung zwischen Staat und Kirche in Preußen/Deutschland, die, entstanden aus der Unversöhnlichkeit von liberalem Zeitgeist und kirchlich-religiösem Dogma und sich entzündend an dem Gegensatz zwischen borussisch-deutschem Nationalbewußtsein und parteipolitisch sich organisierendem Katholizismus, soeben im Frühjahr 1873 ihren ersten Höhepunkt erreicht hatte. Welchen Verlauf dieser Konflikt in Hehn nahm, und wie er sich auf das Leben der Gemeinde auswirkte, soll im folgenden anhand der Akten im Pfarrarchiv und im Diözesanarchiv darzustellen versucht werden. Dabei sollen oft und ausführlich die Quellen selbst zu Wort kommen, um dem Leser über die Fakten hinaus ein wenig von der Stimung der Zeit und von der Denkweise der beteiligten Personen zu vermitteln. 

Über die Ernennung Pfarrer Bertrams informierte die "Gladbacher Zeitung" ihre Leser am 31. Oktober folgendermaßen: "Vor einigen Tagen ist der Vikar Bertram aus Brachelen an Stelle des nach Lamersdorf versetzten Pastors Berchem als Pfarrer von Hehn eingeführt worden. Da es keinem Zweifel unterliegt, daß der Erzbischof von Köln auch in diesem Falle die vorgängige Anzeige bei dem Oberpräsidenten nicht erstattet hat, wird ein neuer Konfliktfall geschaffen sein. Bei dieser Gelegenheit bemerken wir wiederholt, daß die Regierung sich keineswegs, wie dies vielfach behauptet wird, aus den Maigesetzen das Bestätigungsrecht vindiziert. Wer dies sagt, handelt wider besseren Wissen oder aus Unwissenheit, und deshalb wird es gut sein, hier nochmals klar zu stellen, daß diese Behauptung absolut falsch ist. Die Kirchengesetze fordern keineswegs eine Genehmigung des Oberpräsidenten zur Anstellung eines Geistlichen, sondern eine einfache Mitteilung des Bischofs an den Oberpräsidenten von der erfolgten Anstellung, und steht alsdann dem Oberpräsidenten das Recht des Einspruchs zu:

  1. wenn dem Anzustellenden die gesetzlichen Erfordernisse zur Bekleidung des geistlichen Amtes fehlen;
  2. wenn der Anzustellende wegen eines Verbrechens oder Vergebens, welches das deutsche Strafgesetzbuch mit Zuchthaus oder mit dem Verluste der bürgerlichen Ehrenrechte oder dem Verluste der öffentlichen Ämter bedroht, verurteilt ist oder sich in Untersuchungshaft befindet,
  3. wenn gegen den Anzustellenden Tatsachen vorliegen, welche die Annahme rechtfertigen, daß derselbe den Staatsgesetzen oder den innerhalb ihrer gesetzlichen Zuständigkeit erlassenen Anordnungen der Obrigkeit entgegenwirken oder den öffentlichen Frieden stören werde.

Die Tatsachen, welche den Einspruch begründen, sind anzugeben."
Die "Gladbacher Zeitung" zitierte hier aus dem "Gesetz über die Vorbildung und Anstellung der Geistlichen" vom 11. Mai 1873, das u.a. die Bischöfe verpflichtete, jede Besetzung eines geistlichen Amtes dem Oberpräsidenten anzuzeigen (Anzeigepflicht). Es war eines jener "Maigesetze", durch die Bismarck und sein Kultusminister Falk nach einer gezielten Änderung der die kirchlichen Freiheitsrechte garantierenden Artikel 15 und 18 der preußischen Verfassungsurkunde vom 31. Januar 1850 die Kirche einem geschlossenen System staatlicher Kontrolle zu unterwerfen trachteten. Was die "Gladbacher Zeitung als "eine einfache Mitteilung des Bischofs an den Oberpräsidenten" bezeichnete, war in den Augen der Bischöfe ein schwerwiegender Eingriff des Staates in ihre bisherige Unabhängigkeit bei Penonalentscheidungen. Nachdem sie deshalb am 26. Mai 1873 in feierlicher Form beim Staatsministerium Protest erhoben und allen Katholiken untersagt hatten, bei Vollzug und Ausführung der Maigesetze mitzuwirken, leisteten die Bischöfe mit Billigung des Papstes Widerstand, indem sie die Anzeigepflicht einfach mißachteten. Die Regierung versuchte ihrerseits durch Strafmaßnahmen, die von der Geldstrafe bis zur Haftstrafe reichten, die Bischöfe zu Gehorsam zu zwingen.
So erklärt es sich, daß an demselben Tag, an dem Pfarrer Bertram dem Hehner Kirchenvorstand vorgestellt wurde, dessen Vorsitzender ein Schreiben des Oberbürgemeisters von Gladbach/Land, Rottländer, erhalten hatte, in dem er aufgrund einer von der Regierung in Düsseldorf mitgeteilten Oberpräsidial-Verfügung vom 13. Oktober 1873 ersucht wurde, "da der vernehmentlich von der hohen Erzbischöflichen Behörde zum Pfarrer von Hehn ernannte Herr Vikar Bertram von Brachelen heute in Hehn eintreffen soll, durch Rücksprache mit dem Herrn Bertram, das Datum der Erzbischöflichen Ernennungsurkunde und ob dieselbe von Sr. Erzbischöflichen Gnaden selbst oder vom Herrn Generalvikar unterzeichnet worden ist, gefälligst angeben zu wollen." Dieses Schreiben, dessen Zweck offensichtlich die Beschaffung von Beweismaterial für ein entsprechendes Strafverfahren gegen den Erzbischof war, stieß bei dem Kirchervorstandsvorsitzenden auf eine entschieden den kirchentreue Haltung, indem er geäußert haben soll, "in seiner Antwort den Oberbürgermeister bescheiden zu wollen, daß er zur Anstellung der in obgenanntem Schreiben ihm zugemuteten Recherchen unter keiner Bedingung sich hergeben werde". Auf welchem Weg auch immer die belastenden Daten der Staatsanwaltschaft übermittelt wurden, Erzbischof Melchers wurde wegen maigesetzwidriger Anstellung Bertrams zum Pfarrer von Hehn zu einer Gefängnisstrafe verurteilt, was nach dem Zeugnis eines Zeitgenossen unter den Gladbacher Katholiken "einen Sturm der Empörung hervorrief".
Pfarrer Bertram mußte vom ersten Tage seiner Ernennung an damit rechnen, daß über ihn die sogenannte "Sperrung" verhängt wurde, d.h. die Einziehung des Einkommens, verbunden mit dem Verbot, pfarramtliche Handlungen wie Sekramentenspendung und Messelesen vorzunehmen. Am 26. November teilte er dem Erzbischof mit: "Meine Sperrung ist mir officiel nocht nicht angekündigt worden, obwohl sie bereits seit dem 14. November im Pulte des Herrn Oberbürgermeistes Rottländer in M. Gladbach/Land ruht. Letzterer, der lange Zeit geschwankt, was er Gott und dem Kaiser schuldig, und anfänglich stark zu Letzterem hinneigte, scheint zu besserer Ansicht gekommen zu sein und einen weiteren Drücker von Oben herab abwarten zu wollen.
Dieser "Drücker von Oben herab" muß dann wohl bald erfolgt sein; denn am 5. Februar 1874 wurde die Sperrung über Pfarrer Bertram verhängt, und am 27. Februar wurde er erstmals vor Gericht vernommen. Aber trotzdem übte er sein Amt weiter aus und nötigte so die örtliche Behörde zur Befolgung eines Erlasses des Kultusministers Falk vom 24. Oktober 1873, "jede einzelne Amtshandlung, welche ein gesetzwidrig angestellter Geistlicher vornimmt, sofort und direct der Kgl. Staatsanwaltschaft zur Anzeige (zu) bringen". So stand Pfarrer Bertram wenige Wochen später "wegen maigesetzwidriger Amtshandlungen vor den Schranken des Zuchtpolizei-Gerichts zu Düsseldorf". Darüber berichtete er am 8. Mai 1874 nach Köln: "Im Ganzen und Großen ist es mir noch gnädig ergangen: beim ersten Verhör am 11. März bin ich zu 20 Thlr resp. 5 Tage Gefängnis, am 5. Mai zu 40 Thlr resp. 10 Tage, am 6. Mai zusätzlich zu dem vorigen Urteile zu 10 Thlr resp. 2 Tage Gefängnis verurteilt worden. Die Richter in Düsseldorf sind viel rücksichtsvoller als mein katholisch sein wollender Oberbürgermeister Rottländer, der mir alle möglichen Amtshandlungen, sogar solche, die ich nicht verrichtet, ankreidet. Da mir für die Folge wohl schärfere Strafen in Aussicht stehen, so habe ich, um die lange Reihe meiner bisherigen Staatsverbrechen etwas zu mindern, mich entschlossen, an den Werktagen in der hiesigen Gnadenkapelle eine stille hl. Messe zu lesen. Voraussichtlich wird man mir solche nicht als Pfarramtshandlungen anrechnen können. Nur weiß ich nicht, wie ich es mit meinen gestifteten Hochämtern, darunter auch Segensmessen zu halten habe. Die Angehörigen der Stiftungen werden unter den obwaltenden Umständen nichts dagegen haben, wenn ich statt deren eine stille hl. Messe in der besagten Kapelle lese."
Dazu erteilte das Generalvikariat am 12. Mai die Genehmigung "in so lange als diese Verhältnisse andauern". Da Pfarrer Bertram sich weigerte, die Geldstrafen zu zahlen, wurden seine Möbel gepfändet und zum Verkauf angeboten. Schließlich zahlte der Kirchenvorstand die Strafgelder. Am 20. Juli wurde in den Straßen Hehns unter Schellenklang eine landrätliche Verfügung ausgerufen, die "erledigte Pfarrstelle sei neu zu besetzen". Aber die zehn zur Verwirklichung eines entsprechenden Antrags notwendigen Pfarrmitglieder fanden sich nicht.
Die Reihe der polizeilichen Maßnahmen gegen Pfarrer Bertram wurde fortgesetzt mit seiner Ausweisung aus dem Pfarrhaus am 20. August 1874. Vorsorglich hatte der Kirchenvorstand auf einer außerordentlichen Sitzung am 5 . August "die Offene des Küsters Andreas Buschen, dem Pfarrer im Falle seiner Ausweisung aus dem Pfarrhause seine eigene Amtswohnung zu überlassen, dankbar akzeptiert und beschlossen, die noch im Rohbau befindlichen Zimmer in angemessen Stand zu setzen und den Küster eventuell für die Mietung einer anderwärtigen Wohnung aus der Kirchencasse schadlos zu halten".
Die Jahre der erzwungenen Muße in der kleinen Küsterwohnung nutzte Pfarrer Bertram u.a. zum Studium der mit der zunehmenden Industrialisierung Deutschlands immer drängender werdenden "Sozialen Frage", an deren theoretischer und praktischer Lösung nicht wenige katholische Theologen und Laien richtungweisend arbeiteten. Als Früchte seiner Studien veröffentlichte Pfarrer Bertram seit 1884 durch den von Franz Brandes gegründeten Verein "Arbeiterwohl" vier sozialpädagische Schriften, die selbst in regierungsamtlichen Mitteilungen empfohlen und in vielen tausend Exemplaren verbreitet worden:

  1. "Kompaß für den unverheirateten Arbeiter",
  2. "Kompaß für den verheirateten Arbeiter",
  3. "Kompaß für die Söhne Kolpings" und
  4. "Gesundheitskompaß"

Durch diese seine schriftstellerische Tätigkeit leistete Pfarrer Bertram einen achtbaren Beitrag zu den sozialpolitischen Bestrebungen des deutschen Katholizismus, die gerade in Mönchengladbach entscheidende Impulse und in dem 1890 gegründeten "Volksverein für das katholische Deutschland" ihre organisatorische Zentrale erhielten. Durch sein sozialpädagogisches Interesse und Engagement empfahl sich Pfarrer Bertram auch der bischöflichen Behörde, ihm im Jahre 1887 die Arbeiterpfarrei Essen-Borbeck anzubieten, was dann aber nicht die Zustimmung der Regierung fand. Ein adäquates Betätigungsfeld wurde ihm statt dessen in der damals industriell aufstrebenden ehemaligen Residenzstadt Brühl geboten.
Die "Sperrung" Pfarrer Bertrams zog auch die Pfarrstelle Hehn selbst in Mitleidenschaft. Ein durch Allerhöchste Kabinetts-Ordre vom 20. März 1858 für zehn Jahre gewährter und durch eine zweite Kabinetts-Ordre vom 2. August 1869 um weitere zehn Jahre verlängerter Pfarrbesoldungszuschuß von 120 Talern wurde sistiert. Aufgrund eines Gesetzes vom 21. Mai 1874 hatte der Oberpräsident im Falle einer maigesetzwidrigen Stellenbesetzung die Befugnis, "die Beschlagnahme des Vermögens der Stelle zu verfügen". Dies bedeutete zwar nicht, daß das Vermögen eingezogen wurde, sondern nur, daß es von einem staatlichen Kommissar in treuhänderische Verwaltung genommen wurde. Aber die Beschlagnahme stellte eine finanzielle Belastung der betroffenen Pfarre dar, da sie die Verwaltungskosten zu tragen hatte. Am 20. Juli 1874 beschlagnahmte der zumm Beschlagnahme-Kommissar ernannte Bürgemeister Nicodem von Dahlen das Pfarrdotationsvermögen und am 21. Januar 1875 das gesamte zur Kirchenfabrik gehörende Stiftungsvermögen, indem er sich aus dem Pfarrarchiv die entsprechenden Dokumente aushändigen ließ. Die von Pfarrer Bertram verfaßten Eingaben des Kirchervorstandes gegen diese Maßnahmen bewirkten, daß die Regierung in Düsseldorf durch Verfügung vom 26. April 1875 die Beschlagnahme wieder aufhob, "soweit sie das (ausschließlich zur Kirchenfabrik gehörende) Stiftungsvermögen betroffen hat", allerdings mit der ausdrücklichen Maßgabe, "daß nur der Kaplan Krüth (von der Hauptpfarre) die Stiftungsmessen lese und die entsprechende Remuneration beziehe". Kaplan Krüth übernahm die Stiftungsmessen, nachdem er am 14. April 1876 die Genehmigung erhalten hatte, "einen Teil derselben den zu Gladbach angestellten Geistlichen Rektor Mengden, Kaplan Bliersbach, Kaplan Ibels, Kaplan Liesen, Kaplan Mertz überweisen zu dürfen". Das Pfarrdotationsvermögen wurde dem Kirchenvorstand am 11. De ember 1876 zur Verwaltung zurückgegeben. Allerdings mußte der Vorsitzende des Kirchenvorstandes bei dieser Gelegenheit im Büro des Landrats Boediker unterschreiben: "1. sich von dem maigesetzwidrig angestellten Pfarrer Bertram keinerlei Schriftstücke mehr abfassen zu lassen, 2. demselben keinen Heller vom Pfarrdotationsvermögen zukommen zu lassen." Pfarrer Bertram kommentierte dies mit den bitteren Worten: "Nunmehr ist Schweigen Gold, Reden Silber, Schreiben Blech."
Die kirchliche Vermögensverwaltung unterlag strenger staatlicher Kontrolle. Die vom Kirchenvorstand jährlich aufzustellende "Kirchenrechnung" mußte zuerst der Regierung in Düsseldorf zur Prüfung vorgelegt werden und von dort - gemäß einer Geschäftsantweisung für die katholischen Kirchenvorstände und Gemeindevertretungen in der Diözese Köln vom 1. Mai 1877 - "behufs Revision" der bischöflichen Behörde. Für die Vermögensverwaltung in der Erzdiözese Köln war seit der Amtsenthebung Erzbischofs Melchers am 28. Juli 1876 ein Staatskommissar eingesetzt worden. Dieser wandte sich in einem Schreiben vom 14. Juni 1877 an den Kirchenvorstand von Hehn mit der Aufforderung, Ihm die Kirchenrechnung "nebst sämtlichem zugehörigem Revisionsmaterial - sämtliche Einnahme- und Ausgabe-Belege, Verrechnung, Notatenbeantwortung zur Vorrechnung und Inverntarien-Verzeichnis" für das Jahr 1876 einzureichen; diese sei dem Kirchenvorstand nach erfolgter Prüfung durch das Regierungspräsidium, zurückgesandt worden, "weil die Geschäftsanweisung vom 1. Mai 1877 damals noch nicht bekannt war". Aus diesem an und für sich belanglosen Vorgang entwickelte sich zwischen dem Hehner Kirchenvorstand, d.h. Pfarrer Bertram, der entgegen der vom Kirchenvorstand eingegangenen Verpflichtung weiterhin dessen Schriftstücke aufsetzte, und der Kölner Behörde ein Briefwechsel, der wegen seines polemischen Tons und seines von der Erinnerung an große, historische Momente genährten Pathos für die Kulturkampfstimmung im allgemeinen und für Pfarrer Bertrams Persönlichkeit im besonderen so charakteristisch ist, daß er zitiert zu werden verdient. Auf das erste Schreiben des "Kgl. Commissarius" Schuppe antwortete der Kirchenvorstand am 5. Juli 1877:
"Unsere gewissenhafte religiöse Überzeugung nötigt uns dazu, es sofort hier und zwar ein für alle Mal auszusprechen, daß wir Niemanden anders als wie dem staatlich abgesetzten Herrn Erzbischof Dr. Paulus Melchers als kanonisch und kirchlich berufenen und berechtigten Vertreter der Erzdiözese und ihrer sämtlichen Rechte und Gerechtsamen anerkennen dürfen und können, und daß wir nur mit Rücksicht auf die höchst beklagenswerte Zwangslage, worin unsere katholische Kirche sich in gegenwärtiger Zeit befindet, um in eine Correspondenz mit Ew. Hochwohlgeboren einlassen können. was nun die geforderte Einsendung der Kirchenrechnung betrifft, so haben wir nach gründlicher Durchsicht der maßgebenden Staatskirchengesetze, die Überzeugung nicht gewinnen können, daß der "bischöfliche Commissarius" zu einer solchen Forderung berechtigt wäre. Wir wünschten in der Tat, daß man uns davon überzeugte und die desfallsige klare gesetzliche Bestimmung vorführte und angäbe.  Diese vom Kirchenvorstand gewünschte Rechtsbelehrung erfolgte am 17. Juli in ausführlicher Form. Doch in seiner Erwiderung vom 11. August äußerte der Kirchenvorstand sein Bedauern, dadurch "noch keineswegs eines Besseren überzeugt worden zu sein", legte noch einmal seine bereits im ersten Schreiben entwickelte Rechtsauffassung dar und schloß dann mit den Worten:
"Wir sind uns übrigens recht wohl bewußt, daß Ew. Hochwohlgeboren zur Erzwingung Ihrer Forderung die Macht zur Seite steht und der Tenor Ihrer Replik läßt uns außer Zweifel, daß Sie baldigst von Ihrer Gewalt uns gegenüber Gebrauch machen werden. Wir weichen also einfach der Gewalt und übersenden hiermit unter Erneuerung unserer in der Erwiderung vom 5. Juni cr. eingangs ausgesprochenen Protestes in den Anlagen die Rechnung samt Belegen pro 1876."
Der Verwaltungskommissar bestätigte am 24. Oktober den Empfang:
"Auf den Bericht vom 11. August cr., mit welchem der Kirchenvorstand mir die Rechnung pro 1876 nebst Belegen eingesandt hat, mache ich denselben darauf aufmerksam, daß ich für die Folge keinerlei Proteste gegen die Anerkennung meiner Zuständigkeit mehr passieren lassen und jeden mit Protest eingegangenen Bericht an Wohldenselben unerledigt zurücksenden, korrekte Berichterstattung aber demnächst erzwingen werde."
In welchem Umfang das kirchlich-religiöse Leben der Gemeinde durch die "Sperrung" des Pfarrer Bertram beeinträchtigt wurde, läßt sich mit exakten Zahlen kaum angeben, wohl aber erahnen, wenn man sich die kirchlichen Zustände in Hehn vor der Kulturkampfzeit vergegenwärtigt, wie sie Pfarrer Berchem in einem Bericht vom 2. Juli 1872 beschrieben hat. Was den Gottesdienst und die religiöse Unterweisung betrifft, liest man darin u.a.:
"Der Gottesdienst wird gehalten nach dem Directorium Romano Coloniense. An Sonn- und Feiertagen beginnt der Frühgottesdienst im Dezember und Januar um 8, im November und Februar um 7 1/2 Uhr, in den übrigen Monaten um 7 Uhr, der Hauptgottesdienst immer 2 Stunden später als der Frühgottesdienst, der Nachmittagsgottesdienst stets um 2 1/2 Uhr; letzterer wird an Festtagen gehalten nach dem Gebet- und Gesangbuche von Gereon Stein (bisweilen mit Predigt), besteht aber an Sonntagen in Volkskatechese, die auf der Kanzelgehalten wird... An den höchsten Festtagen ist außerdem lateinische Complet um 5 oder 6 Uhr. Die Schulmesse wird an Werktagen zur selben Zeit gehalten als die Frühmesse. An jedem Sonn- und Festtage wird gepredigt, an den meisten Sonn- und Festtagen in dem Früh- und Hauptgottesdienste, an den höchsten Feiertagen und der halbjährigen Versammlung der Bruderschaft von Jesus, Maria, Joseph nachmittags, in den Oktaven der Verkündigung und Heimsuchung Mariae täglich um 5 Uhr abends. Christenlehre wird an jedem Sonntage, der nicht zugleich ein hoher Festtag ist, nachmittags 2 1/2 Uhr in der Kirche von der Kanzel, Katechese in der Schule täglich gehalten, wenn nicht Krankheit oder Abwesenheit mich hindert ... Der Communion-Unterricht wird ertheilt vom dom. septuages. bis zum dom. in albis in der Schule, täglich eine Stunde vom Pfarrer..."

Erst auf dem Hintergrund dieses normalen Gottesdienst- und Unterrichtsprogramms läßt sich ermessen, wie sehr das kirchliche Leben dadurch behindert wurde, daß Pfarrer Bertram weder in der Pfarrkirche Gottesdienst halten noch in der Schule Unterricht erteilen durfte. Er las die hl. Messe nur noch in der Klosterkapelle; währenddessen betete die in der Kirche versammelte Gemeinde den Rosenkranz. Den Kommunionunterricht erteilte er außerhalb der Schulzeit in seiner Wohnung, u.z. das ganze Jahr hindurch 2 bzw. 3 Stunden, in der Fastenzeit täglich. Auch der normale Religionsunterricht - wöchentlich 3 Stunden - fand in seiner Wohnung statt. Für die Feier der Sonn- und Festtagsgottesdienste kamen jedesmal auswärtige Geistliche nach Hehn, meistens von der Gladbacher Hauptpfarre, aber oft auch aus Neuwerk, Helenabrunn, Neersen, Schiefbahn, Giesenkirchen. 

Die Beförderung und Beköstigung dieser Geistlichen stellte für die Kirchenkasse keine geringe Belastung dar. So kassierte lt. vorliegenden Rechnungen allein der Hauderer Joseph Uebach für Fahrten im Jahre 1875: 87 Thaler, 70 Sgr., im Jahre 1876: 229 Mark, im Jahre 1877: 254 Mark und im Jahre 1878: 167,50 Mark. Und er war nicht der einzige Fuhrunternehmer, der für die Hehner Pfarre beschäftigt wurde. Für die Beköstigung und Bedienung der Geistlichen erhielt die Witwe C. Ingenmey jährlich rd. 300 Mark aus der Kirchenkasse. Im September 1880 teilte sie dem Kirchenvorstand mit, daß sie "für die Folge wegen ihres beschränkten Hauses nicht mehr in der Lage sei, die Bewirtung der diensttuenden auswärtigen Geistlichen zu besorgen, daß sie aber ferner dazu bereit sei, wenn ihr das Pfarrhaus nebst Garten gegen eine billige Vergütung pachtweise überlassen würde". Der Kirchenvorstand, der befürchtete, "daß das Pfarrhaus, falls dasselbe in der bisherigen Weise unbenutzt bleibt, dem gänzlichen Verfalle anheimfallen würde", war damit einverstanden und verpachtete Frau Ingenmey das Pfarrhaus nebst Garten "unter beiderseitiger Kündigungsfrist von drei Monaten für den jährlichen Pachtbetrag von 75 Mark, mit dem Vorbehalt, daß das Pachtverhältnis sofort aufgelöst ist, sobald das Pfarrhaus als Dienstwohnung des Pfarrers notwendig geworden ist". Die Kosten für die Beförderung und Bewirtung der auswärtigen Geistlichen machten im Jahreshaushalt rund ein Viertel aller Ausgaben aus und sollen insgesamt 12 000 Mark betragen haben. Sie wurden als so gravierend empfunden, daß später bei der Beschaffung der Geldmittel für den Erweiterungsbau der Kirche immer wieder auf sie hingewiesen wurde, um den Geldmangel der Gemeinde zu erklären. Daß der Erweiterungsbau erst Ende der achtziger Jahre in Angriff genommen werden konnte, ist natürlich auch eine Folge des Kulturkampfes. Notwendig war er schon lange vorher, wie sie aus dem Bericht des Pfarrers Berchem vom 2. Juli 1872 horvorgeht:
Die Größe der Kirche entspricht dem Bedürfnisse nicht wegen des großen Zudranges Auswärtiger, deren Hauptmotiv ihres Hierhinkommens die Verehrung der Mutter Gottes, der Besuch der kleinen Kapelle hierselbst ist, welche dann dem nachmittägigen Gottesdienste gern beiwohnen, aber oft vor der Kirche stehen bleiben müssen, weil die Kirche gefüllt ist; auf die Vergrößerung der Kirche wird daher ernstlich Bedacht genommen.
Es war im Todesjahr des ersten Hehner Pfarrers - Benedikt Berchem starb am 12. Mai 1886 in Werden a.d. Ruhr -, als durch das sogenannte erste Friedensgesetz vom 21. Mai "betreffend Abänderungen der kirchenpolitischen Gesetze", nachdem schon einige Milderungsgesetze vorausgegangen waren und Verhandlungen zwischen Berlin und Rom stattgefunden hatten, die definitive Beendigung des Kulturkampfes in Preußen eingeleitet wurde. Pfarrer Bertram durfte sein Amt jetzt ausüben. Mit dem 21. Mai 1886 beginnen auch wieder seine Eintragungen im Korrespondenz-Journal. Den demonstrativen Abschluß dieses traurigen Kapitels in der Geschichte der Hehner Pfarrgemeinde und zugleich den glanzvollen Auftakt zu einer glücklichen Periode bildete der Besuch des neuen Kölner Erzbischofs Philippus Krementz in Hehn am 19. August 1887:
"Dar war eine Freude in unserer kleinen Pfarre, als die Nachricht eintraf, daß unser Oberhirt, der hochwürdigste Herr Erzbischof, uns mit seinem Besuche beehren und am hl. Sakrament der Firmung den hiesigen Firmungen in unserem kleinen Kirchlein spenden werde. Des Jubel, aber war kein Ende, als einige Tage später von Mund zu Mund die Kunde lief, daß unser schlichtes Dörflein den hohen Gast sogar über Nacht beherbergen dürfe. In allen Theilen der Pfarre begann eine rege Thätigkeit, dem theuren Oberhirten einen festlichem Empfang zu bereiten und seinen Aufenthalt hierselbst zu einem glänzenden Feste zu gestalten.
Da zum größten Bedauern der Pfarrgemeinde unser theurer Herr Pfarrer krank darniederlag, wurde, um die Vorbereitung- zur Festfeier zu betreiben, ein Festkomite gewählt. Das kleine Wolfsittard stellte auf dem kurzen Wege, den der hohe Gast durch dasselbe nehmen sollte, allein acht Triumphbogen auf. Jedes Haus an der Straße war mit Guirlanden, Kränzen, Sprüchen, Fahnen, Symbolen geziert. Der übrige Theil der Pfarre welchen der Kirchenfürst diesmal nicht passiren sollte, das eigentliche Hehn, übernahm es, die nöthigen Triumphbogen für den Heiligenpesch, wo die Pfarrkirche steht, zu besorgen und suchten die einzelnen Abtheilungen des Dorfes in ihren Leistungen internem wahren Eifer sich einander zu übertreffen. So gelang es denn der kleinen Pfarre, einen recht Prächtigen Schmuck herzustellen. Schon Donnerstag, in strömendem Regen, wurden die Triumphbogen errichtet und Freitag Morgen, noch bei gleich traurigem Wetter, dieselben vollendet. Wo die Häuserreihe Lücken zeige, wurden Tannenbäume mit stattlicher Krone hingestellt. Und als nun die Guirlanden und Kränze an passender Stelle hingen, die Flaggen von den Giebeln, den Dächern und am den Fenstern wehten, da kannte man den Heiligenpesch nicht mehr wieder. Unter den Triumphbogen zeichneten sich der Empfangsbogen, die Bogen vor der Kirche, dem Pfarrhause und vor dem Krankenhause durch stilgerechten Bau und Schmuck am. Inzwischen heitere sich dar Wetter zur größten Freude der Pfarreingesessenen auf. Was aber die Freude auf den Höhepunkt brachte, war die Nachricht, daß unser verehrter Herr Pfarrer inzwischen soweit genesen sei, daß derselbe in Person den hochwürdigsten Herrn Erzbischof begrüßen werde. Punkt 3 Uhr gaben die Glocken das Zeichen, daß die Theilnehmer der Empfangsprozession sich in der Kirche zu versammeln hätten. Die Prozession setzte sich zusammen aus den Schülern der Oberklasse, den Firmlingen, dem kirchlichen Gesangverein, einer Schaar weißgekleideter Mädchen, den Baldachinträgern mit dem schönen neuen Baldachin, welcher heute zum ersten Male gebraucht wurde, den Mitgliedern des Kirchenvorstandes, der Gemeindevertretung, des Festkomite's und der St. Michaelsbruderschaft nebst König und Fahne. Bald nach 3 Uhr zog die Prozession, die Kreuzfahne an der Spitze, dem Kirchenfürsten entgegen. Eine stattliche Reiterschar war schon früher dem Herrn Erzbischofe entgegengeritten, um denselben vor Rheydt in Empfang zu nehmen. Von Westen her zog unterdeß schwarzes Gewölk herauf, welches das Schlimmste befürchten ließ. Doch zertheilte sich dasselbe kurz vor der Ankunft des Kirchenfürsten wieder. Alle Augen waren nach Wolfsittard gerichtet, um den Vorreiter zu erspähen. Endlich erschien derselbe, und bald rollten nun auch, umringt von der stattlichen Reiterei, die Wagen heran, welche den hochw. Herrn Erzbischof den Herrn Dechanten Wiedemann, den Herrn Pfarrer von Rheydt und anderen Herren in sich bargen. Die St. Michaelsbruderschaft, das Fertkomite, die Gemeindevertretung, und der Kirchenvorstand bildeten bei der Einfahrt Spalier.
An der Spitze von fünf auswärtigen geistlichen Herren begrüßte Herr Pfarrer Bertram von Hehn den Oberhirten. Darauf setzte die Prozession sich Zwischen einer von Nah und Fern herbeigeeilten Volksmenge, welche knieend den Segen des Oberhirten empfing, in Bewegung; die Firmlinge unter dem Gebete des Rosenkranzes, der Kirchenchor unter dem Gesang der herrlichen Liedes von Thielen: "Ecce sacerdos magnus". In der Kirche fand der vorgeschriebene kirchliche Empfang seitens der Geistlichkeit tatt, Gleich darauf begann, nach einer auf das Sakrament der Firmung sich beziehenden Predigt des Herrn Pfarrers von Helenabrunn die Firmung der Firmlinge hiesiger Pfarre. Es waren deren 245, welche mit den Schulkindern die kleine Kirche beinahe ausfüllen. Nach der Fimung hielt der hochw. Herr Erzbischof eine Ansprache an die Firmlinge. Hierauf fand die Kirchtervisitation und im Anschlusse hieran eine Katechese seitens des Herrn Pfarrers von Helenabrunn statt. Den Schlußtheil derselben hielt der hochwürdigste Herr Erzbischof selbst ab und schloß dieselbe mit dem oberhirtlichen Segen. Unter Vortritt der sogenannten "Engelchen" wurde seine erzbischöfliche Gnaden dann zum Krankenhause geleitet. Beim Eintritt begrüßten denselben verschiedene Waisenkinder durch vorgetragene Gedichte. Der Herr Erzbischof besuchte namentlich die Klosterkapelle und die Krankensäle. Der hohe Herr unterhielt sich mit den Kranken in leutseliger Weise und reichte verschiedenen seine Hand. Sämmtlichen Bewohnern des Krankenhauses ertheilte derselbe den oberhirtlichen Segen. Vom Krankenhause aus ließ der Oberhirt sich zur Wallfahrtskapelle und zur Grotte bei derselben geleiten, wo derselbe alles angehend besichtigte. Der Rundgang fand sein Ziel im Pfarrhause.
Um 8 112 Uhr Abends brachte der Kirchengesangverein Cäcilia dem höchwürdigsten Herrn vor dem Pfarrhause ein Ständchen. Nach dem schönen Liede: "Hör' uns, Allmächtiger" hielt Herr Franz Pauen von hier eine Ansprache an den Herrn Erzbischof, in welcher er auf die Bedeutung des hohen Besuches hinwies und der Ehrfurcht und Liebe der Pfarrgemeinde Hehn gegen ihren Oberhirten Ausdruck verlieh. Redner schloß mit einem Hoch auf den Herrn Erzbischof, in welche die fackltragende unabsehbare Menge begeistert einstimmte. Hierauf ergriff der hochwürdigste Herr Erzbischof das Wort. Derselbe knüpfte an die Worte des vorgetragenen Liedes an, indem er die Hoffnung aussprach, daß die im Liede ausgesprochenen Wünsche für aus Vaterland in Erfüllung gehen möchten. Er sei gerne nach Hehn gekommen, weil er wisse, wie die Pfarrgemeinde in Hehn in den traurigen Jahren, welche nun, Gottlob, vorüber seien, sich betragen habe. Der hochwürdigste Herr schloß mit der Mahnung an die Gemeinde, dem katholischen Glauben allzeit treu zu bleiben. Der Kirchenchor sang hierauf das Lied: "Via crucis, via lucis". Zum Schluß wurde das Lied: "Großer Gott, wir loben Dich" von der ganzen versammelten Volksmenge mit Begeisterung gesungen.
Das Ständchen verlief in ruhigster Weise; geräuschlos entfernte sich die Menge, um die Illumination der benachbarten Gebäude und die leuchtenden Transparente zu besehen. Möge die Feier für unsere Pfarrgemeinde vom reichsten Segen sein! Heute Morgen wurde der hochwürdigste Herr Erzbischof seites einer Deputation der Pfarrgemeinde Rheindahlen hier abgeholt.
Als Pfarrer Bertram im Oktober 1888 nach Brühl versetzt wurde, beschrieb Dechant Wiedemann von Odenkirchen den Zustand der Pfarrgemeinde Hehn wie folgt:
"Das Einkommen zu Hehn beträgt auch den gewissenhaften Angaben des Pfarrers Bertram in Summa 2555 Mark 24 Pfg... Das Pfarrhaus ist schön, geräumig und in einem sehr guten baulichen Zustand, ebenso der daran liegende und sich weit ausdehnende Garten. Die Verhältnisse der Pfarrei, die inneren wie äußeren, sind wohlgeordnet. Es herrscht in der Gemeinde ein guter christlich religiöser Geist; die Pfarreingesessenen sind durchgehend von guten, einfachen Sitten. Der Verwaltung des Kirchernvermögens ist stets alle Sorgfalt zugewendet worden. Der Pfarrer hat an dem Kirchenvorstande eine gute Stütze, und wird ihm die kirchliche Germeindevertretung keine Schwierigkeiten bereiten. Die Kirche ist zu klein, der Plan zu einer entsprechenden Erweiterung liegt von der Erzbischöflichen Behörde genehmigt bereit. Die notwendigen Ziegelsteine sind durch Selbstziegelei überflüssig vorhanden, und wird eine Anleihe von 25000 Mark mit dem Baufonds den kommenden Pfarrer in die Lage setzen, den Erweiterungsbau bald ausführen zu können. Hehn ist ein von der ganzen Umgegend das ganze Jahr hindurch gern besuchter Wallfahrtsort. Hehn bedarf eines Pfarrers, der körperlich rüstig ist und mit Charakterfestigkeit Besonnenheit verbindet,.."
Bleibt nachzutragen, daß Pfarrer Bertram an Sankt Margaretha in Brühl noch über dreißig Jahre einer außerordentlich fruchtbaren seelsorgerischen, organisatorischen und schriftstellerischen Tätigkeit beschieden waren. Am 20. Februar 1896 wurde er zum Dechanten des Dekanates Brühl ernannt, 1909 feierte er sein goldenes Priesterjubiläum, vier Jahre später sein 25jähriges Jubiläum als Pfarrer von Brühl. Papst Pius X. ernannte ihn zum päpstlichen Geheimkämmerer mit dem Titel "Monsignore". Staatlicherseits wurde er mit dem Roten Adlerorden 4. Klasse und dem Kronenorden 3. Klasse ausgezeichnet. Am 29. August 1919 verlieh ihm die Stadt Brühl den Ehrenbürgerbrief. Am 24. November 1920 verstarb er nach kurzer Krankheit im gesegneten Alter von 86 Jahren. Die Stadt Brühl hat nach Richard Bertram eine Straße benannt.

Text: Johannes Schroers

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.